
Im Rahmen eines vom Handelsblatt veröffentlichten Rankings »Deutschlands beste Anwälte« wurde unsere Kanzlei in den Jahren 2013 bis 2025 durchgehend zusammen mit rund 120 Arbeitsrechtsanwälten bundesweit ausgezeichnet. Das Magazin Focus hatte bereits im November 1999 sowie im Oktober 2004 Rechtsanwalt Gnann in die »Anwaltsliste Arbeitsrecht« (bundesweit 150 Fachanwälte: »Empfohlene Experten im Arbeitsrecht«) aufgenommen. Auch in den Jahren 2013 bis 2025 wurden wir vom Focus unter den knapp 90 »TOP-Anwälten« im Arbeitsrecht gelistet. Das F.A.Z. Institut präsentiert seit 2025 erstmals eine „TOP Anwalt“-Liste, die auf einer unabhängigen Analyse der renommiertesten Kanzleien in Deutschland beruht. Rechtsanwalt Thomas Gnann wurde als TOP Anwalt 2026 für das Arbeitsrecht gelistet.